Einsprache gegen die Erweiterung des Flugfelds Altenrhein ist fix!

2. April 2014 | Flughafen Altenrhein

Bild: ©VOL.AT/ Rauch

Wie bereits angekündigt, legen wir gegen das Bauprojekt am Flugfeld Altenrhein Einspruch ein. Hier der Wortlaut unseres Einspruchs:

Einsprache
Deckblatt

 

EINSPRACHE in Sachen

 

„Höchste Zeit“, Verein für Umwelt und Menschlichkeit, Fraktion in der Gemeindevertretung Höchst, Sonnengarten 23, A-6973 Höchst

 

Zuhanden Thomas Stadelmann, Gemeinderat

 

Einsprecherin

 

vertreten durch

 

Christoph Steurer, Rechtsanwalt,

 

Rathausstrasse 37 · A-6900 Bregenz

 

gegen

 

Airport Altenrhein AG, 9423 Altenrhein

 

Gesuchstellerin

 

betreffend

 

Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau Hangar C6 mit Umweltverträglichkeitsprüfung für weitere,  umfassende Ausbaumaßnahmen

 

 Antrag:

 

·         Das Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau Hangar C6 sei abzuwei­sen.

 

·         Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchstellerin.

 

Formelles

 

·         Die vorliegende Einsprache richtet sich gegen das Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau Hangar C6 auf dem Flugfeld St. Gallen-Altenrhein, das gemäß Publikation im Amtsblatt des Kantons St. Gallen in der Zeit vom 28. Januar bis 27. Februar 2014 bei der Politischen Gemeinde Thal öffentlich aufgelegt wurde. Einsprachen sind während der Auflagefrist einzu­reichen. Mit der heutigen Eingabe ist die Einsprachefrist gewahrt.

 

·         Die Einsprache richtet sich ebenfalls gegen zwei Umweltverträglichkeitsberichte, die gleichzeitig bei der Politischen Gemeinde Thal aufgelegt wur­den, ohne dass dies jedoch im Amtsblatt des Kantons St. Gallen wie gesetzlich vorgeschrieben, erwähnt wurde.

 

·         Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Einsprecherin ist deshalb gestützt auf Art. 55 USG zur Einsprache berechtigt (vgl. Anhang zur Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Hei­matschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen, SR 814.076).

 

·         Die einsprechende Fraktion in Vertretung ihrer Wähler*innen ist zur Einsprache berechtigt, weil von dem zur Genehmigung aufgelegten Gesamt-Projekt  gravierende negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Rheindelta zu erwarten sind. 

 

·         Die vorliegende Einsprache musste innert kürzester Zeit erstellt werden,  da wir als Anrainer*innen zur Schweizer Grenze und politische Fraktion in der Gemeinde Höchst erst sehr spät aus den Medien von den geplanten Ausbaubestrebungen der Flughafen Altenrhein AG erfuhren und zudem gar nicht wussten, dass zwei Umweltverträglichkeitsberichte zur Einsicht auflagen.

 

·         Die unterzeichnende Rechtsanwältin ist ordentlich bevollmächtigt. Eine Vollmach­t liegt vor.

 

Befürchtete Auswirkungen

 

·         Wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt, erfuhren wir erst sehr spät aus den Medien bzw. von den Einsprechern auf Schweizer Seite, dass neuerdings konkrete Ausbaupläne für den Hangar 6 der Flughafen Altenrhein AG bestehen. Aufgrund des Umfangs der Umweltverträglichkeitsberichte konnten die Unterlagen nur stichprobenweise geprüft werden. Dennoch sind wir als betroffene Bürger*innen  äußerst besorgt darüber, dass sich – sollten die Baubestrebungen umgesetzt werden  – gravierende negative Auswirkungen für das Naturschutzgebiet Rheindelta und dessen Bewohner ergeben. Folgende Punkte geben uns als betroffene Gemeinde besonderen Anlass zur Sorge:

 

·         Gemäß Masterplan wird im Abschnitt „Prognosezustand“ des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) eine Ausweitung der Flugbewegungen von derzeit 28.952 auf 36.500 beabsichtigt.

 

Es wird festgestellt: „Im Rahmen der Ausbauten gemäß Masterplan kommt es bei den Flugbewegungen überall zu Zunahmen“ und „die Auswirkungen für die Vögel nehmen dadurch insbesondere über dem Rheindelta in Österreich bedeutend zu.“ Trotz dieser Prognosen wird als zusätzliche Maßnahme lediglich eine Konzentration der notwendigen Flüge unter 300m auf einen engen Uferabschnitt vorgesehen. Kontrollen und Anzeigen gegen Zuwiderhandelnde sind extrem langwierig und engagierte Bürger werden wegen mangelnder Kooperation der zuständigen Behörden oft davon abgehalten.

 

·         Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde von der Vogelwarte Sempach eine differenzierte Einschätzung der Auswirkungen auf den Vogelbestand vorgenommen. Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass die von der Vogelwarte als zwingend vorgeschlagenen Maßnahmen wie z.B. die Beschränkung der Flugbewegungen in der Dämmerung und der Nacht zu den umliegenden Wasservogel- und Naturschutzgebieten nur als „soweit als möglich umgesetzt“ werden sollen. Außerdem kommt das Gutachten zum Schluss, dass auch bei Einhaltung aller aufgelegten Maßnahmen sich die zusätzlichen Beeinträchtigungen nur vermutlich oder gar nicht kompensieren ließen. Die Vogelwarte kommt in ihrer Einschätzung eindeutig zu folgendem Schluss: „Die geplante Erhöhung der Flugbewegungen führt aber zu einer erhöhten Beeinträchtigung des Lebensraumes.“

 

·         Weiters geben wir zu bedenken, dass schon in der Vergangenheit im Naturschutzgebiet Rheindelta die bisher getroffenen Einschränkungen für den Besucherverkehr nur schwer realisierbar waren. Dies wird im Falle eines Ausbaus sicherlich nicht besser. Daher halten wir die angestrebten Ausbaupläne für unzumutbar.

 

·         Nicht im Bericht angeführt und untersucht sind die Auswirkungen, die die Flugbewegungen an sich (neben dem reinen Start und Landung) auf die umliegenden Schutzgebiete haben. Dies ist unverständlich und nicht akzeptabel, vor allem deswegen, weil es z.B. bei den Schleppflügen zu einer Zunahme von über 100% kommen soll. Dies betrifft auch die Helikopterflüge (Zunahme um 40%) entlang des Alten Rheins.

 

·         Im Hinblick auf die geplanten Motorentests wird von einer Zunahme von gesamt 18 % ausgegangen. Dies sagt jedoch nicht sehr viel aus, da bei einzelnen Punkten von einer Zunahme von über 100 % ausgegangen wird.

 

·         Bei den Emissionen wird von einer Zunahme von über 50 % ausgegangen.

 

·         Außerdem kommt der UVB zum Schluss, dass in nicht bebauten Zonen – und daher auch im Naturschutzgebiet – die Immissionswerte nicht eingehalten werden können und das – wohlgemerkt – in Schutzgebieten mit internationaler Bedeutung, die schon jetzt belastet sind.

 

·         Weiters stellen wir fest, dass die Helikopter – Fliegerei in Altenrhein stark zugenommen hat. Nach Informationen vor Ort handelt es sich dabei zum großen Teil um Hobby-­Fliegerei und Schulungen. Der verursachte Lärm ist gerade auch für die Bewohner der Rheindeltagemeinden – auch besonders an den Wochenenden – stark belastend und hat das zumutbare Maß schon lange erreicht.

 

·         Zur übermäßigen Lärmbelastung der ganzen Region tragen auch die vielen Starts und Landungen außerhalb der Flugfeldöffnungszeiten bei.

 

·         Zu guter Letzt haben wir den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen, dass seit mehr als 20 Jahren Triebwerkstandläufe im Freien durchgeführt werden. Die Entwicklung des Airport Altenrhein sieht vor, den Standlaufplatz im Freien weiter zu betreiben, obwohl dieses Prozedere gegen alle Umweltvorschriften verstößt und in der Schweiz einmalig ist.

 

·         Zusätzlich geben wir zu bedenken, dass Rand- und Puffergebiete für die Funktionalität von Schutzgebieten entscheidend sind. Im Fall des Rheindeltas sind dies die ausgedehnten Bereiche des Gaißauer Riedes (z.B. Brutplatz für Kiebitz und Rastplatz für den großen Brachvogel) und der naturnahen Uferabschnitte am Alten Rhein (z.B. Brutvorkommen von Eisvogel), die zum Teil direkt in der An- und Abflugschneise des Flugfeldes Altenrheins liegen. 

 

Abschließende Beurteilung

 

Abschließend möchten wir als politische Vertreter der Rheindeltagemeinde Höchst nochmals unsere große Sorge im Hinblick auf die geplanten Ausbauten des Flugfeldes Altenrhein und die negativen Folgen für das Naturschutzgebiet Rheindelta und seine Bewohner und Bewohnerinnen zum Ausdruck bringen. Es verwundert und irritiert uns zutiefst, dass wir als Nachbarn jenseits des Rheins nicht zeitnah und transparent über die Vorgänge informiert worden sind und möchten nochmals auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der EU (Verschlechterungsverbot) sowie auf die Ramsarkonvention hinweisen.

 

Als Datengrundlage sollte die Studie des Schweizerischen Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zum „Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna, Schlussbericht mit Empfehlungen“ aus der Schriftenreihe Umwelt Nr. 376, Natur und Landschaft aus dem Jahr 2005, das neben diversen Empfehlungen im Kapitel 5.7, Abs. 5 festhält, dass Ramsargebiete zu den Gebietstypen mit den größten „Empfindlichkeiten gegenüber luftfahrtsspezifischen Störungen“ gehören, stärker berücksichtigt werden.